Einen guten Immobilienmakler erkennen Sie an sechs Punkten, die sich überprüfen lassen: Gewerbeerlaubnis, Vermögensschadenhaftpflicht, freiwillige Weiterbildung, eine schriftliche Wertermittlung mit Herleitung, belegbare Verkäufe in Ihrer Gegend und echte Referenzen. All das können Sie in einem einzigen Erstgespräch abfragen – die zehn Fragen dafür stehen in diesem Beitrag.
Kurz zusammengefasst
- Seit dem 24. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler mehr – freiwillige Weiterbildung ist damit vom Standard zum Unterscheidungsmerkmal geworden.
- Sechs Kriterien lassen sich ohne Fachwissen prüfen: Erlaubnis, Versicherung, Weiterbildung, Wertermittlung, Ortskenntnis, Referenzen.
- Die zehn Fragen für das Erstgespräch stehen unten als Checkliste zum Ausdrucken bereit.
- Vier Warnsignale sollten das Gespräch beenden – allen voran der höchste Wertansatz ohne Herleitung.
- Der Maklervertrag braucht bei Wohnungen und Einfamilienhäusern Textform; kauft ein Verbraucher, darf höchstens die Hälfte der Provision auf ihn übergehen.
- Sprechen Sie mit zwei oder drei Maklern und füllen Sie den Vergleichsbogen aus – unterschrieben wird nicht am selben Tag.
Den richtigen Makler finden: Der Staat prüft weniger denn je
Seit dem 24. Juli 2026 muss sich ein Immobilienmakler in Deutschland nicht mehr gesetzlich weiterbilden. Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung hat die bisherige Pflicht von 20 Stunden in drei Kalenderjahren für Makler ersatzlos gestrichen; nur für Wohnimmobilienverwalter gilt sie fort (§ 34c Abs. 2a GewO).
Viel stand auch vorher nicht zwischen Berufswunsch und Visitenkarte. Die Erlaubnis nach § 34c GewO verlangt im Kern persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse – keine Ausbildung, keine Sachkundeprüfung, keinen einzigen verkauften Quadratmeter.
Für Sie als Eigentümer heißt das: Ob ein Makler sein Handwerk versteht, prüft niemand für Sie. Den richtigen Makler finden müssen Sie selbst – und das gelingt zuverlässiger, als der Ruf der Branche vermuten lässt, wenn Sie nach Belegen fragen statt nach Sympathie zu entscheiden.
Ein Einwand liegt auf der Hand: Diesen Text veröffentlicht ein Maklerunternehmen. Deshalb kommt unsere eigene Antwort auf die Kriterien erst ganz am Ende und ist klar als Eigendarstellung gekennzeichnet. Bis dahin gilt jede Zeile für jeden Anbieter – auch für uns.
Seriöser Makler oder gutes Marketing: sechs überprüfbare Kriterien
Woran erkennt man seriöse Immobilienmakler? Nicht am Auftreten und nicht an der Zahl der Portal-Logos auf der Website, sondern an Unterlagen, die man sich zeigen lassen kann:
| Kriterium | Warum es zählt | So prüfen Sie es |
|---|---|---|
| Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO | Gesetzliche Grundvoraussetzung für jeden Makler | Im Erstgespräch vorlegen lassen |
| Vermögensschadenhaftpflicht | Für Makler freiwillig – deckt Schäden durch Beratungsfehler | Versicherer und Deckungssumme nennen lassen |
| Weiterbildung | Seit Juli 2026 keine Pflicht mehr – wer sie trotzdem belegt, hält sein Wissen aktuell | Nachweise der letzten zwei, drei Jahre zeigen lassen |
| Schriftliche Wertermittlung | Der Angebotspreis ist die wichtigste Zahl des ganzen Verkaufs | Bericht mit Herleitung verlangen, keine Zahl am Telefon |
| Ortskenntnis | Preise unterscheiden sich von Ortsteil zu Ortsteil erheblich | Konkrete Verkäufe aus der Umgebung nennen lassen |
| Referenzen und Bewertungen | Zeigen die Arbeitsweise über den Einzelfall hinaus | Bewertungsprofile vollständig lesen, auf den Umgang mit Kritik achten |
Zur Erlaubnis ein ehrlicher Hinweis: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, also keine Auszeichnung. Lassen Sie sie sich trotzdem zeigen – es gibt Anbieter, die ohne Erlaubnis arbeiten.
Anders liegt der Fall bei der Vermögensschadenhaftpflicht. Die schreibt das Gesetz nur Wohnimmobilienverwaltern vor (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO), Maklern nicht. Gerade deshalb ist sie aussagekräftig: Wer sich freiwillig gegen die Folgen eigener Beratungsfehler versichert, rechnet mit seiner Verantwortung – und im Ernstfall gibt es eine Versicherung, die zahlt.
Bei der Weiterbildung hat sich das Vorzeichen im Sommer 2026 umgedreht. Solange sie Pflicht war, taugte sie kaum zur Unterscheidung; jetzt ist sie freiwillig, und genau das macht sie zum Prüfstein. Fragen Sie nicht, ob sich jemand weiterbildet. Fragen Sie, wann die letzte Fortbildung war und wozu.
Die deutlichsten Unterscheide zeigt die schriftliche Wertermittlung. „Was ist mein Haus wert?” beantwortet ein guter Makler nicht am Telefon, sondern mit einem Bericht: welches Verfahren, welche Vergleichsdaten, welche Zu- und Abschläge. Der beste Immobilienmakler ist nicht der mit dem höchsten Wertansatz, sondern der mit der belastbarsten Herleitung – warum, steht unten bei den Warnsignalen.
Ortskenntnis und Referenzen schließlich lassen sich nicht behaupten, nur belegen. Konkrete Verkäufe aus Ihrer Gegend, Bewertungen mit nachvollziehbaren Details, auf Wunsch ein Referenzkunde zum Anrufen: Das ist der Unterschied zwischen Marktkenntnis und Marketing.
Die zehn Fragen für das Erstgespräch
Nehmen Sie diese Liste ausgedruckt mit ins Gespräch. Sie sortiert nicht nur die Antworten – Ihr Gegenüber merkt auch, dass Sie vergleichen.
- 1. Wie kommen Sie auf Ihren Angebotspreis, und bekomme ich die Herleitung schriftlich? – Gut ist ein nachvollziehbarer Bericht. Eine runde Zahl aus dem Bauch ist keine Wertermittlung.
- 2. Welche vergleichbaren Objekte haben Sie zuletzt in dieser Gegend verkauft? – Gut sind konkrete Objekttypen und Zeiträume statt allgemeiner Markterfahrung.
- 3. Wer führt die Besichtigungen durch – Sie selbst oder wechselnde Kollegen?
- 4. Wie prüfen Sie Interessenten, bevor es zum Notar geht? – Gut: Finanzierungsbestätigung oder Kapitalnachweis vor jeder Reservierung.
- 5. Wie oft berichten Sie mir über den Stand – und in welcher Form? – Gut sind feste Termine mit Zahlen zu Anfragen und Besichtigungen.
- 6. Was machen Sie, wenn sich in den ersten Wochen kein geeigneter Käufer findet? – Gut ist eine Antwort zur Arbeitsweise: Auswertung, Datenbasis, gemeinsam abgestimmte Anpassung. Ein Preisversprechen ist die falsche Antwort.
- 7. Wie lange läuft Ihr Vertrag, und wie komme ich vorzeitig heraus?
- 8. Was kostet Ihre Leistung, wer zahlt sie – und was ist alles enthalten?
- 9. Sind Sie gegen Vermögensschäden versichert, und wie halten Sie es mit Weiterbildung? – Seit Juli 2026 ist beides freiwillig; die Antwort sagt deshalb mehr als früher.
- 10. Warum sollte ich Ihnen den Alleinauftrag geben? – Gut ist eine Begründung mit Leistung dahinter. „Das machen wir immer so” ist keine.
Vier Warnsignale, bei denen Sie gehen sollten
- Der höchste Wertansatz ohne Herleitung. Manche Anbieter kaufen den Auftrag über den Preis ein und korrigieren später über Preissenkungen – öffentlich sichtbar und zu Ihren Lasten. Wer die höchste Zahl nennt, muss sie am besten begründen können.
- Druck zum sofortigen Abschluss. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ein Maklervertrag noch am Tag des Erstgesprächs unterschrieben werden müsste. Ein seriöser Makler lässt Ihnen Zeit, den Vertrag zu lesen.
- Alleinauftrag ohne Erklärung. Für den Alleinauftrag gibt es gute Argumente – wer ihn aber fordert, ohne Laufzeit, Leistung und Berichtspflichten zu erklären, will Bindung ohne Gegenleistung.
- Garantierte Verkaufszeiträume oder Preise. Beides kann niemand zusagen, der ehrlich rechnet. Solche Versprechen sind kein Service, sondern ein Köder.
Was im Maklervertrag stehen muss
Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses braucht der Maklervertrag mindestens Textform – eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht (§ 656a BGB). Bei anderen Objekten verlangt das Gesetz das nicht; schriftlich festhalten sollten Sie den Auftrag trotzdem.
In den Vertrag gehören die Laufzeit, der Leistungsumfang (Wertermittlung, Exposé, Portale, Besichtigungen, Berichtsrhythmus), die Provision samt Verteilung und eine Regelung für das Vertragsende. Die Provision selbst entsteht nur, wenn durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB); seine Aufwendungen für Fotos oder Inserate trägt der Makler selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB). Lesen Sie deshalb genau, ob der Vertrag Pauschalen für den Fall des Misserfolgs enthält.
Ein Punkt, den viele nicht kennen: Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher per E-Mail oder Telefon oder bei einem Termin bei Ihnen zu Hause, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB). Ein seriöser Anbieter weist Sie von sich aus darauf hin.
Bleibt die Frage der Vertragsart – hier lohnt sich Ehrlichkeit in beide Richtungen:
| Vertragsart | Was gilt | Die ehrliche Einordnung |
|---|---|---|
| Einfacher Auftrag | Sie dürfen mehrere Makler beauftragen und selbst verkaufen | Größte Freiheit – aber niemand trägt die Verantwortung allein, und entsprechend fällt oft der Einsatz aus |
| Alleinauftrag | Ein Makler; selbst verkaufen dürfen Sie weiterhin | Klare Verantwortung, dafür Bindung über die Laufzeit – sinnvoll nur mit Berichtspflichten und begrenzter Dauer |
| Qualifizierter Alleinauftrag | Auch Interessenten, die direkt zu Ihnen kommen, verweisen Sie an den Makler | Die stärkste Bindung – nur unterschreiben, wenn Leistung, Laufzeit und Ausstieg präzise geregelt sind |
Was die Provision kostet und wer sie zahlt
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser hat der Gesetzgeber die Verteilung geregelt, sofern der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB): Vertritt der Makler beide Seiten, darf er von beiden nur Provision in gleicher Höhe verlangen (§ 656c BGB). Beauftragt ihn nur der Verkäufer und wird die Provision an den Käufer weitergereicht, muss der Verkäufer selbst mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben (§ 656d BGB).
Konkret: Wir berechnen bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen 3,57 Prozent von jeder Seite, zusammen also 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Ein Rechenbeispiel in Leipziger Größenordnung: Bei 450.000 € Kaufpreis sind das 32.130 € insgesamt, 16.065 € je Seite.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gelten die Teilungsregeln nicht – dort ist die Verteilung frei vereinbar, und die Antworten fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Wir berechnen bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken 7,14 Prozent als Außenprovision, die der Käufer trägt. Fragen Sie das bei jedem Anbieter ab – es gehört in Frage acht Ihrer Liste.
Ob eine Provision gut angelegt ist, entscheidet ohnehin nicht der Satz, sondern die Leistung dahinter. 16.065 € für ein Exposé und drei Besichtigungen wären zu viel. Für eine belastbare Wertermittlung, geprüfte Interessenten und einen Verkauf ohne spätere Preissenkung können sie günstig sein – die Rechnung geht nur mit Blick auf beides auf.
Makler vergleichen: der Bogen für zwei oder drei Angebote
Welcher Makler der richtige ist, zeigt sich nicht im einzelnen Gespräch, sondern im Vergleich. Der wichtigste Tipp für die Maklersuche ist deshalb unspektakulär: Stellen Sie zwei oder drei Kandidaten dieselben zehn Fragen und notieren Sie die Antworten direkt im Gespräch.
| Prüfpunkt | Makler A | Makler B | Makler C |
|---|---|---|---|
| Wertansatz in Euro | |||
| Herleitung schriftlich erhalten? | |||
| Erlaubnis und Versicherung gezeigt? | |||
| Weiterbildung belegt? | |||
| Verkäufe aus der Umgebung genannt? | |||
| Vermarktungsplan konkret? | |||
| Berichtsrhythmus | |||
| Laufzeit und Ausstieg | |||
| Provision gesamt/je Seite | |||
| Eindruck nach dem Gespräch |
Aufschlussreich ist vor allem die erste Zeile. Liegen zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wertansatz mehr als zehn Prozent – bei 450.000 € wären das 45.000 € –, ist mindestens eine der Herleitungen erklärungsbedürftig. Bitten Sie beide Kandidaten, die Differenz zu begründen. Diese Antworten verraten mehr über die Arbeitsweise als jede Selbstbeschreibung.
Wer einen Makler für den Hausverkauf sucht, sollte die Gespräche innerhalb von ein bis zwei Wochen führen und erst danach entscheiden – nie im ersten Termin.

Was in Leipzig und Sachsen gilt
Für Leipzig gehört eine elfte Frage auf die Liste: In welchen Ortsteilen haben Sie zuletzt verkauft? Der Leipziger Markt ist kleinteilig – der Gutachterausschuss der Stadt wertet ihn nach Teilmärkten, Objektarten und Lagen getrennt aus (Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig 2026, veröffentlicht im März 2026). Ein Makler, der Ihre Gegend kennt, nennt Ihnen Verkäufe von dort. Einer, der sie nicht kennt, arbeitet mit Durchschnittswerten – und genau die können hier in die Irre führen.
Einen Teil der Wertermittlung können Sie selbst gegenprüfen: Das Geoportal der Stadt zeigt unter geo.leipzig.de kostenfrei den Bodenwert Ihres Grundstücks, zum Stichtag 1. Januar 2026 – wie Sie ihn einordnen, steht in unserem Ratgeber zum Grundstückswert. Taucht der Bodenrichtwert im Bericht Ihres Maklers gar nicht auf, fragen Sie nach dem Grund.
Und wenn Sie direkt wissen möchten, wer hier vor Ort arbeitet: Was wir als Immobilienmakler in Leipzig und dem Umland für Verkäufer tun, steht auf unserer Startseite.
Ein typischer Fall aus Leipzig
Die beste Frage, die ein Verkäufer im Erstgespräch stellen kann, lautet: „Was machen Sie, wenn sich innerhalb der ersten vier Wochen kein geeigneter Käufer findet?“ Sie zielt nicht auf ein Preisversprechen, sondern auf die Arbeitsweise. Eine gute Antwort klingt ungefähr so: Schon vor dem Verkaufsstart werden feste Auswertungstermine vereinbart, sodass der Eigentümer weiß, welche Rückmeldungen er bekommt und auf welcher Datenbasis über Anpassungen entschieden wird. Wer stattdessen einen Preis oder einen Zeitraum garantiert, hat die Frage nicht beantwortet, sondern umgangen.
Wie wir es halten
Bis hierher galt jede Zeile für jeden Anbieter. Zum Schluss folgt, wie angekündigt, die Eigendarstellung – der Reihe nach an den sechs Kriterien gemessen:
- Erlaubnis nach § 34c GewO: liegt vor – verlangen Sie sie im Erstgespräch, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.
- Vermögensschadenhaftpflicht: besteht bei der Allianz.
- Weiterbildung: regelmäßig über die Sprengnetter Academy – dass die gesetzliche Pflicht weggefallen ist, ändert daran nichts.
- Wertermittlung: als ausführlicher schriftlicher Bericht, der Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren zusammenführt.
- Ortskenntnis: fragen Sie uns nach Verkäufen in Ihrer Gegend – genau das sollen Sie ja prüfen.
- Referenzen: unsere Bewertungen sind öffentlich einsehbar. Lesen Sie sie vollständig, nicht nur die Sternezahl.
Zum Vertrag: Unser Maklervertrag läuft in der Regel sechs Monate ab Unterschrift. Den Alleinauftrag befürworten wir offen – aus zwei Gründen: Er verhindert Doppelanzeigen und widersprüchliche Preisangaben. Und er ist ein gegenseitiges Commitment – wir tragen die Verantwortung allein und geben dafür hundert Prozent.
Häufige Fragen zur Maklersuche
Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?
Sprechen Sie mit zwei oder drei Kandidaten, stellen Sie allen dieselben zehn Fragen aus diesem Beitrag und füllen Sie den Vergleichsbogen aus. Entscheiden Sie nach Belegen – Erlaubnis, Versicherung, Weiterbildung, Wertermittlung mit Herleitung, Verkäufe aus Ihrer Gegend – und nicht nach dem höchsten Wertansatz. Der ist das häufigste Lockmittel.
Wie viel zahlt man für einen Immobilienmakler?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern begrenzt das Gesetz, was auf den Käufer übergehen darf, wenn dieser Verbraucher ist: höchstens die Hälfte, und nur wenn der Verkäufer mindestens ebenso viel trägt (§§ 656c, 656d BGB). Die Heimat Makler GmbH berechnet insgesamt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, je Seite 3,57 Prozent. Fällig wird die Provision erst, wenn der Kaufvertrag zustande kommt (§ 652 BGB).
Ist es sinnvoll, einen Makler zu beauftragen?
Nicht in jedem Fall. Steht der Käufer schon fest oder bringen Sie Zeit und Marktkenntnis mit, können Sie privat verkaufen – wie das geht, zeigt unser Ratgeber zum Hausverkauf ohne Makler. Ein Makler lohnt sich dort, wo Preisfindung, Käuferprüfung und Zeit die Engpässe sind. Ob die Leistung das Geld wert ist, prüfen Sie mit den Kriterien aus diesem Beitrag.
Wie verhandle ich mit einem Makler?
Verhandeln Sie zuerst über die Leistung, dann über das Geld: Berichtsrhythmus, Vermarktungsplan, Laufzeit und Ausstiegsklausel gehören auf den Tisch, bevor über den Provisionssatz gesprochen wird. Wer mehrere Angebote eingeholt hat, verhandelt aus einer stärkeren Position. Ein niedriger Satz nützt wenig, wenn dafür Wertermittlung oder Käuferprüfung leiden – vergleichen Sie das Gesamtpaket.
Brauche ich einen Alleinauftrag?
Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Er hat aber nachvollziehbare Vorteile: ein Verantwortlicher, keine Doppelanzeigen, keine widersprüchlichen Preisangaben auf den Portalen. Achten Sie darauf, dass die Bindung durch eine begrenzte Laufzeit und feste Berichtspflichten ausgeglichen wird. Warum wir ihn befürworten, steht im Abschnitt über unsere eigene Arbeitsweise.
Kann ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Beim einfachen Maklerauftrag ja. Empfehlenswert ist es selten: Taucht dieselbe Immobilie mehrfach und womöglich mit unterschiedlichen Preisen auf den Portalen auf, wirkt das wie ein Notverkauf und drückt die Gebote. Sinnvoller ist es, mehrere Makler vor der Beauftragung zu vergleichen – und dann einem den Auftrag zu geben.
Wie lange läuft ein Maklervertrag?
Eine gesetzliche Laufzeit gibt es nicht; die Dauer ist Vereinbarungssache und muss ausdrücklich im Vertrag stehen – ebenso, was nach ihrem Ablauf gilt. Bei der Heimat Makler GmbH läuft der Vertrag in der Regel sechs Monate ab Unterschrift.
Kann ich einen Maklervertrag kündigen?
Einen einfachen Maklerauftrag ohne feste Laufzeit können Sie in aller Regel jederzeit beenden – der Makler hat keinen Anspruch darauf, weiter für Sie tätig zu sein, und sein Lohn entsteht ohnehin nur bei Erfolg (§ 652 BGB). Bei vereinbarter Laufzeit binden Sie sich bis zu deren Ende; vorzeitig geht es aus wichtigem Grund oder im Einvernehmen. Als Verbraucher können Sie einen per E-Mail oder Telefon geschlossenen Vertrag zudem 14 Tage lang widerrufen (§§ 312g, 355 BGB).
Prüfen Sie uns
Dieser Beitrag ist zugleich unsere Bewerbungsmappe – benutzen Sie ihn genau so. Bringen Sie die zehn Fragen mit ins Erstgespräch, verlangen Sie die Unterlagen aus der Kriterien-Tabelle und vergleichen Sie uns mit anderen.
Wenn Sie beim vierten Kriterium anfangen möchten: Am Anfang steht bei uns die Immobilienbewertung, aus der der schriftliche Bericht entsteht, über den wir dann sprechen. Wie der Verkauf danach abläuft, lesen Sie auf der Seite Haus verkaufen.
Prüfen Sie uns anhand dieser Liste. Wir freuen uns auf die Fragen – auch auf Frage sechs.

Über den Autor
Maximo ist Geschäftsführer und Gründer der Heimat Makler GmbH. Er begleitet seit über zehn Jahren Eigentümer und Kapitalanleger auf dem Leipziger Wohnimmobilienmarkt – vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
Quellen und Stand
- § 34c GewO (Erlaubnispflicht; Weiterbildungspflicht nur noch für Wohnimmobilienverwalter) – gesetze-im-internet.de
- Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten v. 20.07.2026, verkündet am 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 215 (Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler zum 24.07.2026)
- § 652 BGB (Entstehung des Lohnanspruchs) – gesetze-im-internet.de
- §§ 656a–656d BGB (Textform; Teilung der Maklerprovision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer Verbraucher ist) – gesetze-im-internet.de
- §§ 312g, 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) – gesetze-im-internet.de
- Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig 2026 (Berichtsjahr 2025), veröffentlicht 06.03.2026 – leipzig.de
- Bodenrichtwerte der Stadt Leipzig, Stichtag 01.01.2026 – geo.leipzig.de
Alle Angaben mit Stand: August 2026. Zuletzt geprüft am 25. August 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 25. August 2026 wieder. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und kann eine Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen. Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich; für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte lassen Sie Ihre persönliche Situation von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.