Zum Verkauf steht eine vermietete Wohneinheit in der Husemannstraße im Leipziger Osten. Die Wohnung verfügt über knapp 74 m² Wohnfläche und bietet damit eine gut nutzbare Größe für eine nachhaltige Vermietung.
Die Einheit ist bereits vermietet und eignet sich dadurch besonders für Kapitalanleger, die eine bestehende Mietstruktur übernehmen und auf einen gewachsenen Wohnstandort in Leipzig setzen möchten. Der Grundriss bietet eine solide Grundlage für dauerhaft nachgefragtes Wohnen und spricht eine breite Mieterschaft an. Mit einem Quadratmeterpreis von ca. 1.873,98 €/m² positioniert sich die Einheit zudem auf einem sehr attraktiven Einstiegsniveau und bietet damit eine interessante Grundlage für ein langfristig orientiertes Investment.
Ergänzend liegt ein Restnutzungsdauer-Gutachten vor, welches indikativ eine Restnutzungsdauer von ca. 21 Jahren ausweist. Bei entsprechender steuerlicher Anerkennung kann sich daraus eine erhöhte lineare Abschreibung von rund 4,8 % p. a. auf den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil ergeben. Die konkrete steuerliche Bewertung und Anerkennung ist vom Käufer mit seinem Steuerberater zu prüfen.
Ein weiterer relevanter Punkt betrifft die Fenster des Gebäudes. Sämtliche Fenster, deren Erneuerung am Gebäude noch erforderlich ist, werden eigentümerseits erneuert. Dadurch entsteht für Käufer zusätzliche Planungssicherheit innerhalb der Liegenschaft.
Durch die Kombination aus vermieteter Bestandseinheit, urbaner Lage, angemessener Wohnfläche, attraktivem Quadratmeterpreis und geplanter Fenstererneuerung stellt die Wohnung ein interessantes Investment innerhalb eines Mehrfamilienhauses dar. Für Käufer ergibt sich damit eine planbare Einstiegsmöglichkeit in einen etablierten Leipziger Teilmarkt.
Insgesamt handelt es sich um eine vermietete Wohneinheit mit solider Flächengröße, die sich besonders für Anleger eignet, die eine bestandsgesicherte Kapitalanlage im Leipziger Osten suchen.
Alle Angaben zur Fläche, Vermietungssituation, Restnutzungsdauer, Fenstererneuerung sowie zur möglichen steuerlichen Abschreibung sind vom Käufer eigenständig zu prüfen. Für die steuerliche Anerkennung, die tatsächliche Abschreibungsmöglichkeit, Art und Umfang der Fenstererneuerung sowie die Inhalte und Verwertbarkeit des Restnutzungsdauer-Gutachtens übernimmt der Makler keine Haftung.





