Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heimat Makler GmbH

  1. Angebote
    Unsere Angebote basieren auf Informationen Dritter (insbesondere Eigentümer und Behörden) und werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung, Irrtum sowie Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
    Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist unzulässig. Erfolgt dennoch eine Weitergabe und kommt es infolgedessen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten, schuldet der Kunde die vereinbarte Provision. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  3. Zustandekommen des Maklervertrags
    Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zustande, etwa durch Anforderung weiterführender Objektunterlagen, Durchführung von Besichtigungen oder Einholung zusätzlicher Informationen.
  4. Gemeinschaftsgeschäfte und Doppeltätigkeit
    Wir sind berechtigt, weitere Makler im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäfts einzuschalten und die Provision anteilig zu teilen. Wir dürfen auch für die andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
  5. Entstehung des Provisionsanspruchs
    Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- oder Gesellschaftsanteilsvertrag) zustande kommt. Dabei genügt die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Der Anspruch bleibt auch bei späterer Rückabwicklung oder Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, bestehen.
  6. Wirtschaftliche Gleichwertigkeit (Kongruenzgeschäfte)
    Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande kommt, etwa Kauf statt Miete, Erwerb von Anteilen statt Immobilie, Tausch oder Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
  7. Vorkenntnis
    Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt oder die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Zugang unseres Angebots, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, so gilt das Objekt als nicht bekannt und unsere Tätigkeit als ursächlich für den späteren Vertragsabschluss.
  8. Fälligkeit und Auskunftspflichten
    Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags und Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Abschluss eines Hauptvertrags unverzüglich zu informieren und auf Verlangen eine einfache Vertragskopie zur Verfügung zu stellen.
  9. Provisionssätze
    Die nachfolgenden Provisionssätze verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlungspflicht gilt auch bei Vertragsschluss durch verbundene Unternehmen oder Dritte infolge unbefugter Weitergabe.

9.1 Kaufverträge (Unternehmer, § 14 BGB)

– bis 5 Mio. €: 6 %
– über 5 Mio. € bis 15 Mio. €: 5 %
– über 15 Mio. € bis 25 Mio. €: 4 %
– über 25 Mio. €: 3 %

9.2 Kaufverträge (mind. eine Partei Verbraucher, § 13 BGB, nicht § 656b BGB)

– bis 5 Mio. €: 7,14 % inkl. USt.
– über 5 Mio. € bis 15 Mio. €: 5,95 % inkl. USt.
– über 15 Mio. € bis 25 Mio. €: 4,76 % inkl. USt.
– über 25 Mio. €: 3,57 % inkl. USt.

9.3 Kauf von Wohnung / Einfamilienhaus (§ 656b BGB – Käufer ist Verbraucher)

– bis 5 Mio. €: je 3,57 % inkl. USt.
– über 5 Mio. € bis 15 Mio. €: je 2,97 % inkl. USt.
– über 15 Mio. € bis 25 Mio. €: je 2,38 % inkl. USt.
– über 25 Mio. €: je 1,78 % inkl. USt.

9.4 Erbbaurecht

– bis 5 Mio. €: 6 %
– über 5 Mio. € bis 25 Mio. €: 5 %
– über 25 Mio. €: 4 %

9.5 Übertragung von Gesellschaftsrechten

– bis 5 Mio. €: 6 %
– über 5 Mio. € bis 25 Mio. €: 5 %
– über 25 Mio. €: 4 %

9.6 Projektierungsleistungen

Wirtschaftlich relevante Projektierungsleistungen (z. B. GU/GÜ-Verträge, Bauleistungen) werden dem Objektwert zur Provisionsberechnung hinzugerechnet.

9.7 An- und Vorkaufsrechte

1 % des ermittelten Objektwerts.

9.8 Vermietung / Verpachtung

– Laufzeit < 10 Jahre: 2,5 Bruttomonatsmieten
– Laufzeit ≥ 10 Jahre: 3 Bruttomonatsmieten
– Optionen/Vormietrechte: +1 Bruttomonatsmiete
– Staffelmieten: durchschnittliche Bruttomonatsmiete

9.9 Vermietung Ladenflächen / Einzelhandel

– 3,6 Nettomonatsmieten
– Optionen/Vormietrechte: +1 Nettomonatsmiete
– Ablöse/Abstandszahlung: +5 % des Betrags

  1. Haftung
    Unsere Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Körper-/Gesundheitsschäden – auf die Höhe der vereinbarten Provision begrenzt. Keine Haftung für fremde Angaben, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder entgangenen Gewinn.
  2. Kommunikation / Veröffentlichung
    Der Kunde stimmt der elektronischen Kommunikation zu. Wir dürfen im Rahmen von Pressemitteilungen, Referenzen oder sonstiger Publikationen auf die Transaktion und unsere Tätigkeit hinweisen.
  3. Werbung und Kontaktaufnahme
    Der Kunde erklärt sich mit der werblichen Ansprache (E-Mail, Telefon, Post) einverstanden. Der Widerruf ist jederzeit formlos möglich.
  4. Datenschutz
    Hinweise zum Datenschutz finden sich unter: www.heimatmakler.de/datenschutz
  5. Energieausweis
    Vor Beginn der Vermarktung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Bei Verstößen stellt der Kunde uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  6. Streitbeilegung
    Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
  7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Leipzig.
  8. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  9. Bekämpfung von Bestechung und Korruption
    Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Antikorruptionsgesetze. Verstöße können zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.