Um den Grundstückswert zu ermitteln, multiplizieren Sie zunächst den Bodenrichtwert Ihrer Zone mit der Grundstücksfläche – das ergibt einen ersten Anhaltswert. In Sachsen finden Sie den Wert kostenlos über BORIS Sachsen, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Der tatsächliche Verkaufspreis weicht allerdings regelmäßig ab, nach oben wie nach unten: Schnitt, Erschließung und Bebaubarkeit verschieben den Wert erheblich.
Kurz zusammengefasst
- Bodenrichtwert × Fläche ergibt einen Ausgangswert – nicht den Verkaufspreis (§ 196 BauGB: durchschnittlicher Lagewert der Zone).
- In Sachsen sind Bodenrichtwerte online kostenlos einsehbar: boris.sachsen.de, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
- Leipzig hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 am 26.02.2026 beschlossen; online abrufbar seit dem 06.03.2026.
- Sechs Faktoren verschieben den Wert des einzelnen Grundstücks: Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit, Baugrund und Altlasten, Rechte Dritter, Mikrolage.
- Unbebaute Einfamilienhausgrundstücke wurden in Leipzig im 1. Halbjahr 2026 im Durchschnitt deutlich über dem Bodenrichtwert-Niveau verkauft (Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig).
- Für Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Finanzamt braucht es ein Gutachten, für die Verkaufsentscheidung reicht meist eine fundierte Marktwerteinschätzung.
Was der Bodenrichtwert ist – und was nicht
Auf der Karte steht 300 € je Quadratmeter. Im Kaufvertrag standen am Ende 356 €.
Beide Zahlen gehören zum selben Grundstück, und der Abstand zwischen ihnen ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall – dazu unten mehr. Er erklärt sich aus dem, was der Bodenrichtwert seiner Konstruktion nach ist: ein Durchschnittswert, kein Preisschild.
Ein Durchschnittswert für unbebauten Boden – kein Preisschild
Bodenrichtwerte sind flächendeckend ermittelte durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (§ 196 Abs. 1 BauGB). Der örtliche Gutachterausschuss leitet sie aus seiner Kaufpreissammlung ab, also aus den tatsächlich beurkundeten Verkäufen. Dafür bildet er Richtwertzonen: Gebiete, deren Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Jede Zone erhält ein gedachtes „Bodenrichtwertgrundstück” mit definierten Merkmalen – etwa einer bestimmten Bebaubarkeit –, auf das sich der Wert bezieht.
Drei Eigenschaften des Bodenrichtwerts muss man kennen, um ihn richtig zu lesen:
Er gilt für unbebauten Boden. In bebauten Gebieten wird der Wert ermittelt, der sich ergäbe, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Das Haus auf dem Grundstück steckt also nie im Bodenrichtwert.
Er ist ein Zonen-Durchschnitt. Ihr konkretes Grundstück kann besser oder schlechter dastehen als das gedachte Richtwertgrundstück seiner Zone.
Er ist kein Verkehrswert. Die Stadt Leipzig schreibt das selbst ausdrücklich zu ihren Bodenrichtwerten und der Leipziger Grundstücksmarkt belegt es mit Kaufpreisen, die vom Richtwertniveau teils deutlich abweichen (Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig, Stand August 2026).
Vielen Eigentümern ist der Bodenrichtwert übrigens zuletzt bei der Grundsteuererklärung begegnet. Auch dort stammt er aus derselben Quelle. Für steuerliche Zwecke gelten aber eigene Feststellungszeitpunkte (§ 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB) und Fragen zur Grundsteuer beantworten die Finanzämter, nicht die Gutachterausschüsse. Der Wert aus dem Grundsteuerbescheid taugt deshalb nicht als Verkaufsargument.
Für eine erste Einordnung ist der Bodenrichtwert trotzdem das beste kostenlose Werkzeug, das Eigentümer haben. Man muss nur wissen, wo der Wert endet.
Noch ein Begriff, der oft durcheinandergeht: Wer den Bodenwert ermitteln will, rechnet Bodenrichtwert × Fläche – das ist der rechnerische Wert des reinen Bodens. Der Grundstückswert im Sinne des Verkehrswerts ist erst erreicht, wenn Zu- und Abschläge für die Eigenschaften des konkreten Grundstücks eingerechnet sind.
Bodenrichtwerte in Sachsen kostenlos abrufen: BORIS Sachsen Schritt für Schritt
Für Sachsen führt der Weg über das Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaats, kurz BORIS Sachsen. Die Gutachterausschüsse übermitteln ihre Werte dorthin, die technische Plattform betreut das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (§ 11 Abs. 4 und 5 SächsGAVO). Die Online-Einsicht ist kostenfrei – und, das unterscheidet das amtliche Portal von vielen kommerziellen „Bodenrichtwert-Rechnern”: Sie funktioniert ohne Anmeldung, ohne Registrierung und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.
Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse – und trotzdem amtlich
Diesen Punkt betonen wir bewusst. Wer den Grundstückswert online ermitteln will, landet schnell bei Bewertungstools, die vor dem Ergebnis erst Adresse, Telefonnummer und E-Mail abfragen – der Wert ist dort das Lockmittel, der Rückruf das Geschäftsmodell. Für den Bodenrichtwert brauchen Sie das alles nicht. Er ist ein amtlicher, öffentlich einsehbarer Wert und so kommen Sie in wenigen Minuten heran:
- Rufen Sie boris.sachsen.de auf und öffnen Sie den Menüpunkt „Bodenrichtwerte”.
- Navigieren Sie in der interaktiven Karte zu Ihrem Grundstück – per Zoom oder über die Ortssuche. Das funktioniert für jede Gemeinde in Sachsen, von Leipzig über Markkleeberg bis ins kleinste Dorf.
- Klicken Sie die Bodenrichtwertzone an, in der Ihr Grundstück liegt. Angezeigt werden der Wert in Euro je Quadratmeter, der Stichtag und die Merkmale des Richtwertgrundstücks, insbesondere die Nutzungsart.
- Achten Sie auf die richtige Nutzungsart: In der Anwendung sind unter anderem Bauland, land- und forstwirtschaftliche Flächen und sonstige Flächen hinterlegt, die sich überlagern können. Für ein Baugrundstück zählt der Bauland-Wert, der Acker-Wert derselben Stelle kann um ein Vielfaches darunterliegen.
- Notieren Sie Wert und Stichtag. Auch frühere Jahrgänge lassen sich einsehen – nützlich, wenn Sie die Entwicklung Ihrer Zone über die Jahre verfolgen wollen.
Schriftliche Auskunft und Marktberichte: Was zusätzlich geht
Wer es lieber schriftlich und mit Stempel hat: Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Antrag. Diese sind dann allerdings kostenpflichtig, in Leipzig ebenso wie anderswo. Auskunft über die Bodenrichtwerte kann übrigens jedermann verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB); Sie müssen weder Eigentümer sein noch ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Zwei kostenlose Fundstücke nimmt man vom BORIS-Portal am besten gleich mit: den Grundstücksmarktbericht des Freistaats Sachsen und das „Schlaglicht Markt 2026” des Oberen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2026, das die Immobilientrends für Chemnitz, Dresden und Leipzig zusammenfasst – beides dort als Download hinterlegt.

Von der Bodenrichtwertzone zum eigenen Grundstück
Der abgelesene Wert gilt für das Richtwertgrundstück der Zone, nicht automatisch für Ihres. Die Merkmale des Richtwertgrundstücks stehen mit im Infofenster: häufig eine typische Grundstücksgröße oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung. Weicht Ihr Grundstück davon ab, muss der Wert angepasst werden.
Für gängige Abweichungen veröffentlichen die Gutachterausschüsse Umrechnungskoeffizienten. Der Leipziger Gutachterausschuss stellt sie kostenfrei als PDF bereit und empfiehlt ihre Anwendung. Damit lässt sich etwa umrechnen, wenn Ihr Grundstück deutlich größer ist als das Richtwertgrundstück oder eine andere Geschossflächenzahl zulässt. Spätestens hier wird aus der Fünf-Minuten-Recherche allerdings eine Bewertungsaufgabe: Welcher Koeffizient anzuwenden ist und welche Merkmale überhaupt abweichen, erschließt sich aus Bebauungsplan, Liegenschaftskarte und Ortskenntnis – nicht aus der Karte allein.
Eine Ebene liegt noch über all dem: der Entwicklungszustand. Bodenrichtwerte werden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt (§ 196 Abs. 1 BauGB) – baureifes Land ist etwas anderes als Rohbauland, Bauerwartungsland oder eine land- und forstwirtschaftliche Fläche, und zwischen diesen Stufen liegt im Wert regelmäßig ein Vielfaches. Wer eine Wiese am Ortsrand besitzt, für die „irgendwann mal Bauland” im Raum steht, darf deshalb nicht mit dem Bauland-Richtwert der Nachbarzone rechnen.
Als Faustformel für den Hausgebrauch gilt: Bodenrichtwert × Fläche rechnen, dann ehrlich prüfen, in welchen Punkten das eigene Grundstück vom Zonendurchschnitt abweicht. Welche Punkte das sind, zeigt der nächste Abschnitt.
Sechs Faktoren, die den Grundstückswert verschieben
Zwei Grundstücke in derselben Zone, gleicher Bodenrichtwert – und trotzdem Zehntausende Euro Unterschied. Verantwortlich sind fast immer dieselben sechs Faktoren:
| Faktor | Was dahintersteckt | Typische Wirkung |
|---|---|---|
| Zuschnitt und Größe | Breite, Tiefe, Proportionen; sehr große Flächen erzielen je m² oft weniger | schmale „Handtücher” und Restflächen deutlich unter Zonen-Niveau |
| Erschließung | Anschluss an Straße, Wasser, Abwasser, Strom; noch offene Erschließungs- und Anliegerbeiträge | voll erschlossen: Aufschlag; Beitragsrisiken: direkter Abzug |
| Bebaubarkeit | Bebauungsplan oder § 34 BauGB, zulässige Geschossflächenzahl, Baufenster | mehr zulässige Fläche = mehr Wert; Bauerwartungsland deutlich unter Bauland |
| Baugrund und Altlasten | Tragfähigkeit, Grundwasser, Auffüllungen, Altlastenverdacht, Abrisskosten für Altbestand | Mehrkosten für Gründung oder Abriss mindern den Preis 1:1 |
| Rechte Dritter | Wege- und Leitungsrechte, Baulasten (§ 83 SächsBO), Dienstbarkeiten im Grundbuch | eingeschränkte Nutzbarkeit drückt den Wert spürbar |
| Mikrolage | Lärm, Nachbarbebauung, Ausrichtung, Aussicht innerhalb derselben Zone | entscheidet zwischen oberem und unterem Ende der Zonenspanne |
Keiner dieser Faktoren steht im Bodenrichtwert. Genau deshalb können in derselben Leipziger Zone ein Grundstück 15 Prozent über und das Nachbargrundstück 20 Prozent unter dem Richtwert verkauft werden – der Markt bewertet das konkrete Grundstück, nicht die Zone.
Rechenbeispiel: 800 Quadratmeter im Leipziger Umland
Ein Rechenbeispiel: ein Baugrundstück mit 800 Quadratmetern, Bodenrichtwert der Zone 300 € je Quadratmeter.
Die Ausgangsrechnung:
800 m² × 300 €/m² = 240.000 € rechnerischer Bodenwert
Verkauft wurde das Grundstück für 285.000 € – also 45.000 € oder knapp 19 Prozent über dem rechnerischen Wert, umgerechnet gut 356 € je Quadratmeter. Der Aufschlag hatte nachvollziehbare Gründe: Das Grundstück war vollständig erschlossen, hatte einen guten Zuschnitt und war ohne weitere Vorbereitung bebaubar. Dazu kam die Marktlage: Vergleichbare Baugrundstücke waren kaum verfügbar und es lagen mehrere Angebote gleichzeitig vor.
Dass das kein Einzelfall ist, zeigt der Blick in die amtliche Statistik: Beim Teilmarkt der unbebauten Einfamilienhausgrundstücke lag das Preisniveau in Leipzig auch im 1. Halbjahr 2026 im Durchschnitt deutlich über dem Bodenrichtwert-Niveau (Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig, Stand August 2026).
Es geht allerdings auch andersherum, sogar in derselben Bodenrichtwertzone: Ein zweites Grundstück aus derselben Zone hatte einen ungünstigen Zuschnitt, ein altes Nebengebäude, dessen Abriss bezahlt werden musste und eine eingeschränkte Zufahrt. Es erzielte einen deutlich niedrigeren Preis: Die 300 € je Quadratmeter der Karte waren hier zu hoch gegriffen.
Zweimal dieselbe Zone, zweimal derselbe Richtwert, zwei sehr unterschiedliche Ergebnisse. Wer nur die Karte liest, hätte in einem Fall zu billig verkauft und im anderen zu teuer eingekauft.
Die drei Bewertungsverfahren kurz erklärt
Sobald es um ein bebautes Grundstück oder um einen belastbaren Wert geht, kommen die normierten Bewertungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ins Spiel. Alle drei tauchen im Alltag von Grundstückseigentümern auf:
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen möglichst ähnlicher Grundstücke ab. Für unbebaute Grundstücke ist es das Verfahren der Wahl: Der Bodenrichtwert ist im Kern nichts anderes als ein systematisch aufbereiteter Vergleichswert je Quadratmeter.
Das Ertragswertverfahren fragt, welche nachhaltigen Erträge eine Immobilie abwirft, und zinst sie ab – maßgeblich bei vermieteten Objekten, vom Mehrfamilienhaus bis zum Gewerbegrundstück in Erbpacht.
Das Sachwertverfahren addiert zum Bodenwert die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung – typisch für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen Vergleichspreise fehlen.
Für ein unbebautes Baugrundstück heißt das praktisch: Vergleichswertverfahren auf Basis des Bodenrichtwerts, angepasst um die sechs Faktoren aus der Tabelle oben. Steht dagegen noch ein Haus auf dem Grundstück, gehört die Frage dazu, ob das Gebäude den Wert trägt oder ob realistisch ein Abriss-Szenario zu rechnen ist, denn dann zählt der Bodenwert abzüglich der Abrisskosten.
Gutachten oder Marktwerteinschätzung: Was Sie wirklich brauchen
Nicht jeder Anlass verlangt dasselbe Dokument – und die Preisunterschiede sind erheblich.
Ein Verkehrswertgutachten braucht es immer dann, wenn der Wert rechtsfest sein muss: bei der Erbauseinandersetzung oder der Verhandlung mit dem Finanzamt über die Erbschaftsteuer, bei der Scheidung für den Zugewinnausgleich, in Betreuungs- und Nachlasssachen oder vor Gericht. Solche Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte beziehungsweise zertifizierte Sachverständige; auch der Gutachterausschuss selbst erstattet auf Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute Grundstücke – gegen Gebühr. Beim Thema Steuern lohnt der Blick in unseren Ratgeber Immobilie steuerfrei verkaufen, denn dort entscheiden Fristen mit, wann ein Verkauf überhaupt sinnvoll ist.
Für die Verkaufsentscheidung selbst ist das Gutachten dagegen meist zu viel des Guten: Es kostet vierstellig, dauert Wochen und beantwortet eine Frage, die der Markt ohnehin präziser beantwortet – nämlich mit Angeboten. Hier reicht eine fundierte Marktwerteinschätzung, die Bodenrichtwert, Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung, die sechs Wertfaktoren und die aktuelle Nachfrage zusammenführt. Die Heimat Makler GmbH erstellt eine solche Einschätzung für Ihr Grundstück kostenfrei – als schriftlich ausgearbeiteten Bericht, nicht als Zahl aus einem Online-Formular.
Was in Leipzig und Sachsen gilt
Zuständig für Bodenrichtwerte ist in Sachsen der jeweilige örtliche Gutachterausschuss – für das Stadtgebiet der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig, ein selbstständiges, weisungsunabhängiges Gremium mit Geschäftsstelle im Stadthaus am Burgplatz 1. Die Bodenrichtwerte werden mindestens zum 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres neu ermittelt (§ 196 Abs. 1 BauGB, § 11 Abs. 1 SächsGAVO) – der aktuelle Leipziger Stand trägt den Stichtag 01.01.2026, wurde am 26.02.2026 beschlossen und ist seit dem 06.03.2026 online abrufbar. Neben BORIS Sachsen zeigt auch der Themenstadtplan der Stadt Leipzig die Werte an; dieselben Regeln und Werte gelten im Übrigen für die Umlandgemeinden über deren Gutachterausschüsse – wer etwa den Bodenrichtwert in Markkleeberg sucht, findet ihn in derselben BORIS-Karte.
Grundstückspreise in Leipzig: Die Zahlen aus dem Marktbericht
Wie sich Grundstückspreise tatsächlich entwickeln, dokumentiert der Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig jährlich, kostenfrei sowie ergänzt um Halbjahreszahlen. Die aktuellen Eckwerte (Stand August 2026):
| Leipziger Grundstücksmarkt | 1. Halbjahr 2025 | 1. Halbjahr 2026 | Entwicklung |
|---|---|---|---|
| Kauffälle gesamt | 2.948 | 3.138 | rund +6 % |
| Geldumsatz gesamt | 1.163 Mio. € | 1.305 Mio. € | über +12 % |
| Kauffälle unbebaute Grundstücke | 118 | 148 | deutlicher Anstieg |
| davon Einfamilienhaus-Baugrundstücke | 29 | 41 | Preisniveau deutlich über Bodenrichtwert |
Zwei Lesarten für Eigentümer: Der Markt ist in Bewegung und gerade bei Einfamilienhaus-Baugrundstücken trifft ein knappes Angebot auf spürbare Nachfrage – 41 Verkäufe im Halbjahr sind für eine Großstadt wie Leipzig sehr wenig. Genau diese Knappheit erklärt, warum gut zugeschnittene, erschlossene Grundstücke wie im Rechenbeispiel oben über Richtwert weggehen. Ein Automatismus ist das nicht: Der Bericht weist zugleich aus, dass bei unbebauten Grundstücken insgesamt der Geldumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückging – große, schwierige oder schlecht gelegene Flächen haben es weiterhin schwer.
Ein typischer Fall aus Leipzig
Stellen Sie sich zwei Grundstücke in derselben Bodenrichtwertzone vor, für beide nennt die Karte 300 € je Quadratmeter. Das eine: vollständig erschlossen, gut geschnitten, ohne weitere Vorbereitung bebaubar – und weil kaum vergleichbare Baugrundstücke verfügbar sind, liegen mehrere Angebote gleichzeitig vor. Verkauft für 285.000 € statt der rechnerischen 240.000 €. Das andere: ungünstiger Zuschnitt, ein altes Nebengebäude, dessen Abriss bezahlt werden muss, eine eingeschränkte Zufahrt – es bleibt deutlich unter dem Zonenwert. Die Karte nennt für beide dieselbe Zahl. Den Unterschied macht das Grundstück selbst.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewertung
- Aktueller Grundbuchauszug (Eigentum, Lasten in Abteilung II, Grundschulden in Abteilung III)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte mit Flurstücksnummer und Grenzen
- Bodenrichtwert der Zone mit Stichtag (kostenlos über boris.sachsen.de)
- Auskunft zur Bebaubarkeit: Bebauungsplan oder Einordnung nach § 34 BauGB (Stadtplanungsamt bzw. Gemeinde)
- Nachweise zur Erschließung und zu gezahlten Erschließungs- und Anliegerbeiträgen
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde (§ 83 SächsBO)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster, bei Verdacht: Baugrundgutachten
- Falls vorhanden: Miet- oder Pachtverträge, Abriss- oder Sanierungskostenschätzungen für Altbestand
Häufige Fragen zum Grundstückswert
Wie kann ich den Grundstückswert ermitteln?
Erster Schritt: Bodenrichtwert der Zone über boris.sachsen.de abrufen und mit der Fläche multiplizieren. Zweiter Schritt: die Abweichungen des eigenen Grundstücks vom Zonendurchschnitt bewerten – Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit, Baugrund, Rechte Dritter, Mikrolage. Für einen belastbaren Wert führt der dritte Schritt zur Marktwerteinschätzung oder zum Gutachten.
Ist der Bodenrichtwert gleich dem Grundstückspreis?
Nein. Er ist der durchschnittliche Lagewert einer ganzen Zone für unbebauten Boden (§ 196 BauGB). Tatsächliche Kaufpreise weichen davon regelmäßig ab – in Leipzig lagen unbebaute Einfamilienhaus-Baugrundstücke im 1. Halbjahr 2026 im Durchschnitt deutlich über dem Bodenrichtwertniveau, schwierige Grundstücke darunter.
Wie ermittle ich den Anteil von Grund und Boden?
Gemeint ist meist die steuerliche Aufteilung eines Kaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil, etwa für die Abschreibung einer vermieteten Immobilie. Ausgangspunkt ist der Bodenwert aus Bodenrichtwert × Fläche; der Rest des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude. Das Finanzamt folgt einer solchen Aufteilung, wenn sie nachvollziehbar hergeleitet ist – in Streitfällen hilft ein Sachverständiger.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sachsen?
Kostenlos in der interaktiven Karte auf boris.sachsen.de – für jede sächsische Gemeinde. Für das Leipziger Stadtgebiet zusätzlich im Themenstadtplan der Stadt Leipzig; schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Stadthaus.
Kostet die Auskunft etwas – und brauche ich eine Anmeldung?
Die Online-Einsicht ist kostenfrei und funktioniert ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Kostenpflichtig sind erst schriftliche Auskünfte des Gutachterausschusses und dessen Gutachten. Auskunftsberechtigt ist jedermann (§ 196 Abs. 3 BauGB).
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Mindestens zu Beginn jedes geraden Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 BauGB, § 11 Abs. 1 SächsGAVO). Der aktuelle Leipziger Stand trägt den Stichtag 1. Januar 2026 und wurde am 26. Februar 2026 beschlossen.
Wie wird ein Grundstück mit Bestandsgebäude bewertet?
Der Bodenrichtwert erfasst nur den Boden. Trägt das Gebäude wirtschaftlich zum Wert bei, wird das Gesamtobjekt je nach Nutzung mit Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren bewertet. Ist das Gebäude wirtschaftlich verbraucht, rechnet der Markt ein Abriss-Szenario: Bodenwert abzüglich Abriss- und Freimachungskosten.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?
Vor allem öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung. Daneben erstattet der Gutachterausschuss auf Antrag gebührenpflichtige Gutachten – in Leipzig über seine Geschäftsstelle im Stadthaus. Für die reine Verkaufsvorbereitung genügt meist eine Marktwerteinschätzung.
Vom Richtwert zum tatsächlichen Preis
Sie haben Ihren Bodenrichtwert und jetzt wollen Sie wissen, was Ihr Grundstück tatsächlich bringt? Genau dazwischen liegt unsere Arbeit: Wir prüfen Zuschnitt, Erschließungsstand und Bebaubarkeit, ziehen die Vergleichspreise heran und sagen Ihnen, wo Ihr Grundstück in seiner Zone realistisch steht – ob über oder unter der Zahl aus der Karte. Diese Marktwerteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Und wenn daraus ein Verkauf werden soll, begleiten wir Sie beim Grundstücksverkauf in Leipzig und dem Umland von der Preisstrategie bis zum Notartermin.

Über den Autor
Matthias ist Geschäftsführer und Gründer der Heimat Makler GmbH. Seit rund zehn Jahren kauft, entwickelt und verkauft er Wohnimmobilien im Raum Leipzig – Grundstücke bewertet er dabei regelmäßig aus der Perspektive dessen, der am Ende selbst den Kaufpreis zahlen muss.
Quellen und Stand
- § 196 BauGB (Bodenrichtwerte) – gesetze-im-internet.de
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 – gesetze-im-internet.de
- § 11 Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) – revosax.sachsen.de
- § 83 Sächsische Bauordnung (Baulasten, Baulastenverzeichnis) – revosax.sachsen.de
- BORIS Sachsen, Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen – boris.sachsen.de
- Stadt Leipzig: Bodenrichtwerte für die Stadt Leipzig (Beschluss vom 26.02.2026, Stichtag 01.01.2026) – leipzig.de
- Stadt Leipzig: Grundstücksmarktbericht mit Halbjahreszahlen 1. Halbjahr 2026 – leipzig.de
Alle Angaben mit Stand: August 2026. Zuletzt geprüft am 25. August 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 25. August 2026 wieder. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und kann eine Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen. Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich; für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte lassen Sie Ihre persönliche Situation von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.